Ja, die Weihnachtszeit. Jeder freut sich über diese Zeit, auch wenn sie mit teilweise viel Stress verbunden ist. Wie zum Beispiel dem Einkaufen der Geschenke für die Liebsten.
Sich von einem überfüllten Geschäft, durch das andere durchschlängeln. Aber in Gedanken, dass es für die Liebsten ist, macht dies jeder sehr gerne.
Natürlich gibt es die Menschen, die es sich einfacher machen und die Geschenke über das Internet einkaufen. Natürlich selbstredend, zu einem Zeitpunkt, an dem man nicht "ertappt" wird.
Schließlich soll es ja eine Überraschung werden. Und wenn dann - am Heiligen Abend - kaum abwartend könnend sich die Liebsten auf die Geschenke unter dem glitzernden Weihnachtsbaum liegend - stürzen können. Aber erst dann, wenn zuvor noch ein traditionell schönes Weihnachtslied gesungen wird. Wenn dann noch nach dem Öffnen des Geschenkes auch noch Freudentränen fließen - vor allem bei den Kindern - was kann schöner sein?
Doch leider - es ist doch tatsächlich passiert - ein Geschenk wurde doppelt oder in der falschen Größe eingekauft - was nun? Dieser, doch etwas unangenehme Fall, passiert leider des Öfteren.
Nun wird es etwas problematisch.
Leider gibt es in Deutschland kein Gesetz, das die Firmen verpflichtet, Ware - wegen Nichtgefallens umzutauschen. Die einzige Verpflichtung, die Firmen haben ist, Ware umzutauschen, wenn sie nachweisbar einen Defekt hat, den der Käufer nicht verursacht hat.
Des Weiteren kommt dazu, dass ein Kaufbeleg - der Kassenzettel - vorhanden sein muss. In diesem Fall gilt allgemein die 2-Jährige Garantiezeit. Auch wenn der Käufer das gekaufte Produkt innerhalb der Garantiezeit in irgendeiner Weise verändert hat, ist die Garantie erloschen.
Doch wie sieht es in der Praxis wirklich aus?
Hier haben so manche Geschäfte Angst um ihren hart erworbenen Umsatz. Hier wird teilweise mit recht harten und seltsamen Methoden hantiert - Hauptsache - der Käufer wird eingeschüchtert und zieht sich distanziert sich Umtauschrecht zurück. Teilweise sind schon wirklich kuriose Fälle aufgetreten, die man wirklich kaum glauben kann. So, wie zum Beispiel, ein verweigerter Umtausch wegen eines zerknitterten Kassenzettels. Ja, wirklich. Oder der Verkäufer beschädigt absichtlich in einem Moment der Unaufmerksamkeit des Umtauschenden, die Ware oder auch die Verpackung. Auch in einem solchen Fall ist der Umtausch normalerweise ausgeschlossen. Hier liegt die Betonung auf "normalerweise".
Nun kommen wir zu den positiven Handlungsweisen, mancher Firmen.
Sehr viele Firmen treten von Ihrem Recht, Ware nicht umzutauschen zurück, weil es dem freundlichen Kundenservice entspricht. Wohlbemerkt, es ist eine reine Kulanz-Angelegenheit jeder Firma.
Hier handeln viele Firmen auf sehr verschiedene Wiese. Es kommt sogar vor - das habe ich selbst erlebt - das Ich ohne Kassenzettel - meine gekaufte Ware im Discounter-Geschäft Kaufland in Mannheim, eine Pump-Isolierkanne - kurz genannt - eine Thermoskanne zurück geben konnte.
Dieses Beispiel muss ich einfach erwähnen, weil dies absolut nicht die Regel ist. Ich war wirklich baff. Aber, es geht noch weiter mit diesem Wunder, der Kulanz.
Die ganze Angelegenheit besprach ich vorher mit dem Leiter der Firma Kaufland telefonisch.
Meine Frau hatte vor ca. drei Wochen, also im November 2010, diese Kanne gekauft. Es stellte sich heraus, dass die Kanne einen defekt hatte. Der Pump-Mechanismus hatte einen Defekt und arbeitete also nicht korrekt. Es kam kein - in dem Fall - der Kaffee, nur tröpfchenweise raus. Den Kassenbon hatte meine Frau nicht mehr. Also dachte ich anfangs, keine Chance auf Umtausch. Nun kaufte meine Frau noch mal am 15. Dezember 2010 die gleiche Kanne, wieder mit dem gleichen Effekt, dem defekten Pump-Mechanismus. Und wieder hatte meine Frau den Kassenzettel nicht mehr.
Dieses Mal wollte ich es quasi genau wissen.
Ich rief also im Kaufland an und verlangte den Abteilungsleiter.
Ich erklärte ihm die ganze Situation. Das fast Einzige was er sagte war: Kommen Sie mit der Kanne zu uns und wir sehen weiter.
Ich machte mich am folgenden Samstag-Morgen auf den Weg und hatte ein sehr nettes Gespräch mit dem Mann. Übrigens: Beinahe hätte ich vergessen zu erwähnen, dass die Kanne im Preis heruntergesetzt war.
Der Mann testete die Funktionsfähigkeit der Kanne in meinem Beisein und kam zum gleichen Ergebnis. Da er mir aber mit keiner Ersatzkanne dienen konnte, erklärte er sich zu Folgendem bereit - wohlbemerkt - ohne Überredungskünste meinerseits.
Er erstatte mir nicht nur den Preis dieser Zweiten nein - auch den Preis der erstgekauften Kanne zurück. Wohlbemerkt - trotz fehlendem Kassenzettel.
Fazit
Was sagt uns das? Es gibt das berühmte Sprichwort: "So, wie man in den Wald hinein schreit, kommt es wieder zurück".
Bleiben Sie immer höflich und vor allem bei der Wahrheit. Es zahlt sich meistens aus.
Übrigens: Auch bei der Garantiezeit geben so manche Firmen noch eine kostenlose Verlängerung.
Denken Sie immer daran. Es gibt nur einen, auf kulanzmäßig Gesehenen, Umtausch. Versuchen Sie vor Ihrem Einkauf herauszufinden, was gebraucht wird und was nicht.
Ein Geld-Geschenk ist zwar nicht so richtig sinngemäß, aber es schützt vor einem eventuellen Umtausch *zw.
Manfred Dietrich